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   OVG Thüringen, 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98   

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OVG Thüringen, 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98 (https://dejure.org/1998,5248)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98 (https://dejure.org/1998,5248)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 1 ZEO 73/98 (https://dejure.org/1998,5248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 14 Abs 1; BGB § ... 917; BauGB § 34 Abs 1; ThürBO § 4 Abs 1; ThürBO § 6 Abs 11 Satz 1 Nr 1; ThürBO § 49 Abs 2 Satz 1; ThürBO § 70 Abs 4; VwGO § 80; VwGO § 80a; VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; VwGO § 124 Abs 2 Nr 3; VwGO § 146 Abs 4
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Zulassung; Beschwerde; ernstliche Zweifel; Sachbescheidungsinteresse; private Rechte; Erschließung; Abwehranspruch; Notwegerecht; Wegerecht; Carport; Garage; grundsätzliche Bedeutung; klärungsbedürftig; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassungsgrund; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Beschwerdeverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1998, 476
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98
    Sie ist jedoch nicht gegenüber dem Inhaber der zivilrechtlich geschützten Rechtsposition dazu verpflichtet; dieser wird somit durch eine fehlerhafte Handhabung der der Behörde insoweit zustehenden Befugnisse nicht in seinen subjektiven Rechten verletzt (vgl. BVerwG, U. v. 26.3.1976 - IV C 7.74 -, BVerwGE 50, 282, 286).

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner früheren Rechtsprechung angenommen, daß eine infolge des Fehlens der Erschließung (objektiv) rechtswidrige Baugenehmigung einen unmittelbar auf Art. 14 Abs. 1 GG gestützten Abwehranspruch des Grundstücksnachbarn auslösen kann, wenn dieser wegen der fehlenden Erschließung zur Einräumung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB verpflichtet wäre und damit ein unmittelbarer Zugriff auf die Substanz seines Grundstücks drohen würde (vgl. BVerwG, U. v. 26.3.1976, BVerwGE 50, 282, 286 f.; of- 1 ZEO 73/98 3 fengelassen jetzt im Urteil vom 26.9.1991 - 4 C 5.87 -, BVerwGE 89, 69, 78 f.; vgl. auch die Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung des BVerwG bei Schlichter/Roeser in Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 2. Aufl. 1995, Vorbem. zu den §§ 29 bis 38, Rdn. 15 ff.).

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner früheren Rechtsprechung angenommen, daß eine infolge des Fehlens der Erschließung (objektiv) rechtswidrige Baugenehmigung einen unmittelbar auf Art. 14 Abs. 1 GG gestützten Abwehranspruch des Grundstücksnachbarn auslösen kann, wenn dieser wegen der fehlenden Erschließung zur Einräumung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB verpflichtet wäre und damit ein unmittelbarer Zugriff auf die Substanz seines Grundstücks drohen würde (vgl. BVerwG, U. v. 26.3.1976, BVerwGE 50, 282, 286 f.; of- 1 ZEO 73/98 3 fengelassen jetzt im Urteil vom 26.9.1991 - 4 C 5.87 -, BVerwGE 89, 69, 78 f.; vgl. auch die Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung des BVerwG bei Schlichter/Roeser in Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 2. Aufl. 1995, Vorbem. zu den §§ 29 bis 38, Rdn. 15 ff.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98
    So setzt die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO voraus, daß die Sache eine klärungsbedürftige Rechtsfrage (aus dem Bereich des revisiblen) Rechts aufwirft und zu erwarten ist, daß die Entscheidung im Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Entwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwG, B. v. 2.10.1961 - VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90, 91 f.; Kopp, VwGO, Kommentar, 10. Aufl. 1994, § 132 Rdn. 9 ff.).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98
    Demgegenüber umfaßt der gleichlautende Berufungszulassungsgrund des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG , der den Zugang zu einer weiteren Tatsacheninstanz eröffnet, auch solche Fälle, in denen sich allein klärungsbedürftige Tatsachenfragen stellen (vgl. BVerwG, U. v. 31.7.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24, 25 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98
    Aus dem Verfahren selbst hat sich das die Zulassung der Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache rechtfertigende Klärungsbedürfnis zu ergeben (vgl. außerdem BayVGH, B.v. 14.4.1997 - 11 ZS 97.1157; VGH Bad.-Württ., B. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327, 1328; OVG NW, B. v. 2.9.1997 - 13 B 1612/97 -;ThürOVG, B. v. 28.11.1997 - 2 ZEO 208/97; a.A. für das Verfahren nach § 123 VwGO: Nds.OVG, B. v. 3.9.1997 - 12 M 3916/97 -, DVBl. 1997, 1336 f.).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.1997 - 12 M 3916/97

    Beschwerdezulassung: grundsätzliche Bedeutung;; Bedeutung, grundsätzliche;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98
    Aus dem Verfahren selbst hat sich das die Zulassung der Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache rechtfertigende Klärungsbedürfnis zu ergeben (vgl. außerdem BayVGH, B.v. 14.4.1997 - 11 ZS 97.1157; VGH Bad.-Württ., B. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327, 1328; OVG NW, B. v. 2.9.1997 - 13 B 1612/97 -;ThürOVG, B. v. 28.11.1997 - 2 ZEO 208/97; a.A. für das Verfahren nach § 123 VwGO: Nds.OVG, B. v. 3.9.1997 - 12 M 3916/97 -, DVBl. 1997, 1336 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 8 S 483/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98
    1 ZEO 73/98 5 grundsätzlichen Bedeutung (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 21.2.1997 - 8 S 483/97 -, DVBl. 1997, 1325, 1326).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1997 - 13 B 1612/97

    Ernstliche Zweifel ; Richtigkeit einer Entscheidung; Begründung der Entscheidung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98
    Aus dem Verfahren selbst hat sich das die Zulassung der Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache rechtfertigende Klärungsbedürfnis zu ergeben (vgl. außerdem BayVGH, B.v. 14.4.1997 - 11 ZS 97.1157; VGH Bad.-Württ., B. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327, 1328; OVG NW, B. v. 2.9.1997 - 13 B 1612/97 -;ThürOVG, B. v. 28.11.1997 - 2 ZEO 208/97; a.A. für das Verfahren nach § 123 VwGO: Nds.OVG, B. v. 3.9.1997 - 12 M 3916/97 -, DVBl. 1997, 1336 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1993 - 8 S 1739/93

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen relativer Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98
    Das in § 34 Abs. 1 BauGB (vgl. auch §§ 30 Abs. 1, 35 Abs. 1 BauGB) enthaltene Erfordernis einer gesicherten Erschließung dient allein dem öffentlichen Interesse an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und ist daher nicht in der Lage, einen Abwehranspruch des Antragstellers gegen das Vorhaben der Beigeladenen zu begründen (vgl. hierzu aus der Rechtsprechung nur VGH Bad.-Württ., U. v. 18.10.1993 - 8 S 1739/93 -, NVwZ-RR 1994, 473).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.05.1997 - 5 M 47/97

    Anforderungen an die Zulassung einer Beschwerde; Zulassungsgrund einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98
    Im Eilverfahren können nur solche Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sein, die in dem angestrebten Beschwerdeverfahren auch abschießend zu klären sind; das gilt etwa für Fragen aus dem einschlägigen Prozeßrecht (vgl. VGH Bad.-Württ. a.a.O. sowie OVG Schleswig, B. v. 30.5.1997 - 5 M 47/97 -, NVwZ 1997, 808).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 3 S 156/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung - kein auf GG Art 14 stützbarer Abwehranspruch

  • OVG Thüringen, 28.11.1997 - 2 ZEO 208/97

    Sparkassenrecht; Sparkassenrecht; Sparkasse; Verwaltungsrat; Vorstand;

  • VG Gera, 08.12.1997 - 4 E 1908/97

    Rechtmäßigkeit des Neubaus eines Einfamilienhaus mit Carport; Teilbarkeit einer

  • OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98

    Ausbaubeiträge; Zur Zulässigkeit der Geltung von Ausbaubeitragssatzungen für

    Es fehlt insofern bereits an der hinreichenden Darlegung i.S.d. § 146 Abs. 5 Satz 3 VwGO, aus welchem Grund die aufgeworfenen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sein sollen und in dem angestrebten Beschwerdeverfahren auch abschließend zu klären sind (vgl. zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes: ThürOVG, Beschluß vom 22.1.1998 - 1 ZEO 73/98 -, DÖV 1998, 476 und Beschluß vom 20.05.1998 - 4 ZEO 210/95 -).
  • OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98

    Ausbaubeiträge; Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Beitragsbescheid als mit

    Denn im Eilverfahren können nur solche Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sein, die in dem angestrebten Beschwerdeverfahren auch abschließend zu klären sind; dies gilt etwa für spezifische (grundsätzliche) Fragen aus dem einschlägigen Prozeßrecht (vgl. ThürOVG, Beschluß vom 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98 -, DÖV 1998, S. 476 und Beschluß des Senats vom 20.05.1998 - 4 ZEO 210/98 -).
  • OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99

    Kommunale Steuern; Zum Stückzahlmaßstab bei der Erhebung der

    Im Eilverfahren können nur ausnahmsweise solche Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sein, die in dem angestrebten Beschwerdeverfahren auch abschließend zu klären sind; dies gilt etwa für spezifische (grundsätzliche) Fragen aus dem einschlägigen Prozessrecht (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98 -, DÖV 1998, 476 [477]; und Beschluss des Senats vom 20.05.1998 - 4 ZEO 210/98 -).
  • OVG Thüringen, 11.04.2002 - 4 ZEO 30/00
    Im Eilverfahren können demnach nur ausnahmsweise solche Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sein, die in dem angestrebten Beschwerdeverfahren auch abschließend zu klären sind (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98 -, DÖV 1998, 476 [OVG Thüringen 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98] [477] und die Beschlüsse des Senats vom 20.05.1998 - 4 ZEO 210/98 - und vom 27.02.1998 - 4 ZEO 98/98 -, m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 18.12.2001 - 1 ZEO 715/01

    Zur Zuweisung einer Rundfunkfrequenz ohne Ausschreibung; Rundfunk- und

    In Eilverfahren können nur solche Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sein, die in dem angestrebten Beschwerdeverfahren auch abschließend zu klären sind; dies gilt etwa für Fragen aus dem einschlägigen Prozessrecht (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Januar 1998 - 1 ZEO 73/98 - DÖV 1998, 476 m. w. N.).
  • VG Meiningen, 10.10.2007 - 5 K 371/02

    Zur Frage der Abwehr unzumutbarer Immissionen eines Nachbarn bei unzureichender

    Allerdings dient das Erfordernis einer gesicherten Erschließung allein dem öffentlichen Interesse an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und ist daher nicht geeignet, einen Abwehranspruch zu Gunsten des Nachbarn zu begründen (vgl. nur BVerwGE 50, 282 = NJW 1976, 1987; ThürOVG, B. v. 22.01.1998, 1 ZEO 73/98).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 2 B 11735/99

    Anforderungen an den Zulassungsgrund der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO umfasst nämlich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur spezifisch auf Eilverfahren bezogene Fragestellungen (vgl. VGH Bad.-Württ., DÖV 1997, 965 und DVBl. 1967, 1327; OVG NRW, NWVBl. 1998, 117 und NVwZ 1998, 759; OVG Thüringen, DÖV 1998, 476).
  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 4 ZEO 144/98
    Dabei können im Eilverfahren nur solche Rechtsfragen ausnahmsweise von grundsätzlicher Bedeutung sein, die in dem angestrebten Beschwerdeverfahren auch abschließend zu klären sind (vgl. ThürOVG, Beschl.v. 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98 -, DÖV 1998, 476, 477 [OVG Thüringen 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98] und Beschl. des Senats vom 20.05.1998 - 4 ZEO 210/98 -).
  • OLG Hamburg, 17.05.2000 - RDS 1/99

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Denn im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes umfasst dieser Zulassungsgrund nur spezifisch auf dieses Verfahren bezogene Grundsatzfragen (OVG Münster, NVwZ 1998, 306; ThürOVG, DÖV 1998, 476; OVG Bautzen, NVwZ 1998, 308).
  • VG Gera, 15.10.1998 - 4 E 1440/98

    Klage gegen eine erteilte Baugenehmigung; Erforderlichkeit einer

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  • VG Gera, 06.06.2002 - 4 K 1757/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Rechtsschutzbedürfnis;

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